1. Geltungsbereich: die folgenden AGB gelten für alle Veranstaltungen (Ausbildungs- und Fortbildungskurs, Sicherheitstrainings, Reisen) der Flugschule Aufwind.
2. Teilnehmer: Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung an der Veranstaltung nur dann teilzunehmen, wenn er physische und psychisch gesund zu ist und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Ausbildung ist 14 Jahre.
3. Anmeldung und Zahlung: Sie können die Veranstaltung persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail buchen. Der Vertrag kommt durch Annahme, in Form einer Bestätigung von uns, zustande. Erfolgt eine gleichzeitige Anmeldung mehrerer Teilnehmer, so steht der Anmelder für deren Vertragsverpflichtung. Nach Erhalt deiner Buchung stellen wir dir die Anzahlung, ggf. die Stornoversicherung und zu leistende Anzahlungen an Dritte (Pension/ Hotels) in Rechnung. Spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn senden wir eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Veranstaltung und eine Rechnung, abzüglich der geleisteten Anzahlung.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer: Sie können vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen stellen wir Stornokosten in Rechnung. Bitte beachten Sie dazu unsere Rücktritt und Stornobedingungen. Wir empfehlen den Abschluss von Storno- und Reiseversicherungen
5. Rücktritt durch Aufwind: Wird die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderliche Teilnehmerzahl von 6 nicht erreicht, behält sich Aufwind vor, diese bis spätestens 10 Tage vor deren Beginn abzusagen. Dann bereits geleistete Zahlungen, werden den Teilnehmern erstattet. Weitere Ansprüche aus einer Absage durch den Veranstalter sind ausgeschlossen. Zudem behält sich Aufwind eine Verlegung der Veranstaltung an einen anderen Standort vor. Sollte es Pandemie bedingt zu Reise-Einschränkungen kommen, informieren wir rechtzeitig über mögliche Alternativen.
6. Wettergarantie: Sollte beim Grundkurs die 5 Höhenflüge wetterbedingt zum vorgesehenen Termin nicht erreicht werden, kann dieser kostenlos innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Beim Komplettangebot oder dem Pilotenkurs hat man 36 Monate Zeit die Ausbildung abzuschließen. Sollte Aufwind eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Wetter) absagen müssen, bleibt das Guthaben im vollen Umfang bestehen und kann innerhalb von 24 Monaten auf die gleiche Veranstaltung angerechnet werden. Abhängig von den Wetterbedingungen obliegt es den Kursleiter oder dem Reiseleiter den Flugbetrieb jederzeit abzuändern oder einzustellen.
7. Buchung von Unterkunft: Die Buchung der Unterkunft ist eine reine Serviceleistung von uns. Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt normalerweise direkt mit dem Hotel nach der Reise. (bar oder Kreditkarte). Sollten Anzahlungen erforderlich sein, machen wir das für die Gruppe und stellen diese vorab in Rechnung. Bei einer Absage der Reise durch den Teilnehmer fallen in der Regel auch Stornokosten an. Die Berechnung erfolgt ab den 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn mit unseren Stornokosten.
8. Flugausrüstung während der Ausbildung: Die Ausrüstung wird bis zum Paragleiterschein von der Flugschule gestellt und ist in den Ausbildungspreisen inkludiert. Man kann mit seiner eigenen Ausrüstung fliegen, allerdings vermindert sich dadurch der Preis nicht. Die Ausrüstungen muss unbedingt schulungstauglich und versichert sein und den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Unsere Flugausrüstungen sind luftfahrthaftpflichtversichert (bis zu € 1.450.000), d.h. die Versicherung deckt Sach- und Personenschäden an Dritten. Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungen ist vom Teilnehmer zu tragen. Die Flugschule übernimmt diese Kosten nur bei Schäden während des Grundkurses, soweit die Schäden nicht auf einer grob schuldhaften Nichtbefolgung von Anweisungen des Flugschulpersonals beruhen.
9. Leihausrüstung für eine Reise oder Fortbildungskurs: Unsere Flugausrüstungen sind luftfahrthaftpflichtversichert (bis zu € 1.450.000), d.h. die Versicherung deckt Sach- und Personenschäden an Dritten. Schäden am Fluggerät und an der Ausrüstung oder Verlust sind durch die Versicherung nicht gedeckt und vom Piloten zu tragen.
10. Eigene Ausrüstung: Die eigene Ausrüstung muss versichert sein und den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
11. Unfallrisiko: Wie in jeder Sportart kann es auch beim Paragleiten zu Unfällen kommen, unsere Fluglehrer Reisebegleiter und die Flugschule sind natürlich bemüht diese zu vermeiden. Die Einweisungen der Fluglehrer sind zu beachten. Um das Risiko bei Start und Landung zu minimieren empfehlen wir knöchelschützendes Schuhwerk mit guter Profilsohle.
12. Krankenversicherung: Bei Verletzungen im Rahmen der Ausbildung zahlt die normale Krankenversicherung.
13. Unfallversicherungen: Private Unfallversicherungen decken oft das Paragleiter Risiko nicht ab, wenn man die Versicherung nicht vorab über die Ausübung des Sportes informiert. In der Flugschule kann man vor Kursbeginn spezielle Unfallversicherungen abschließen. Jahresprämie ab € 150. Gerne senden wir vorab Informationen zu.
14. Bergekostenversicherung: ist keine Pflichtversicherung allerdings sollte jeder Pilot eine solche Versicherung haben. Meist kann man diese einfach mit einer Reiseversicherung, Unfall oder Haftpflichtversicherung abdecken. Gerne senden wir vorab Informationen zu.
15. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung/Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch einen schuldhaften Falsch oder Nichtinformation von Aufwind bedingt sind.
15. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag gilt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming als vereinbart.