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FAQ Fortbildung 

Wie buche ich eine Fortbildung oder ein Seminar bei euch?

Du kannst deinen Fortbildungskurs persönlich, telefonisch oder online buchen. Der Vertrag kommt durch Annahme, in Form einer Buchungs-Bestätigung (automatisch oder per E-Mail) von uns, zustande.

Erfolgt eine gleichzeitige Anmeldung mehrerer Teilnehmer, so steht der Anmelder für deren Vertragsverpflichtung.

Wie und wann bezahle ich die Fortbildung / das Seminar?

Nach Erhalt deiner Buchung stellen wir dir die Anzahlung,  ggf. Storno- oder Reise­versicherungs­kosten oder zu leistende Anzahlungen an Dritte (z.B. Pension/Hotel) in Rechnung. Der Seminarpreises, bezüglich geleisteter Anzahlungen wird 10 Tage vor Beginn fällig. Wir senden dir mit den genauen Kursinformationen ca. 14 Tage vor Kursbeginn die Rechnung zu.

Kann ich von einem gebuchten Kurs/Seminar zurücktreten und wie hoch sind die Stornokosten?

Du kannst vor Kursbeginn zurücktreten. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen stellen wir Stornokosten in Rechnung.

Bearbeitungs- und Storno­kosten bei Ausbildungs- und Fortbildungs­kursen:

Bis zum 20. Tag vor Kursbeginn berechnen wir eine Bearbeitungs­gebühr von € 50,
19 bis 14 Tage 70%,
13 bis 7 Tage 85%,
ab 6 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt 100%.

Oder die Kosten werden konkret berechnet, z.B. bei Stornierung von gebuchter Unterkunft.

Was bedeutet Standardunterkunft? 

Die Standardunterkunft buchen wir, wenn du im Buchungsformular angibst, dass wir für dich während des Kurses eine Unterkunft buchen sollen. Gibt es mehrere Möglichkeiten, kannst du auch eine Wunschunterkunft wählen. Wir buchen das Zimmer in der Regel einen Tag vor Kursbeginn (Anreisetag) bis zum letzten Tag der Veranstaltung (Abreisetag). Sonderwünsche berücksichtigen wir gerne. Die Buchung der Unterkunft ist eine reine Serviceleistung von uns. Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt direkt mit dem Hotel vor der Abreise (bar oder mit Kreditkarte). Bei einer Absage des Kurses durch den Kunden fallen Stornokosten an. Die Berechnung erfolgt mit unseren Stornokosten.

Wichtig: Sollte z.B. die Standard­unterkunft ausgebucht oder eine Anzahlung notwendig sein, informieren wir dich rechtzeitig nach deiner Buchung.

Welche Versicherungen sind notwendig? 

Die Luftfahrthaft­pflicht­versicherung bei eigenem Gerät ist Pflicht. Nachweis bitte mitbringen.

Unfall- und Bergekosten­versicherung sind keine Pflichtversicherungen. Trotzdem solltest du als Paragleiterpilot eine solche Versicherung haben. 

Reiseversicherung mit Notfallhilfe bei Auslandsreisen ist auch keine Pflicht­versicherung, aber du solltest eine solche Versicherung haben. Aus 30-jähriger Erfahrung wissen wir, dass neben einem Stornoschutz eine Reiserück­transport­versicherung auch sehr wichtig ist (nicht überall in Europa ist die ärztliche Versorgung so gut wie in Österreich und Deutschland). Außerdem bietet solch eine Versicherung einen umfangreichen Schutz während deiner Reise, z.B. medizinische Leistungen im Ausland bei Erkrankung oder Unfall, Übernahme der Such- und Bergungs­kosten, Übersetzungs­dienste etc. Achte darauf, dass die Leistungen der Versicherung bei Paragleiter Unfällen nicht ausgeschlossen sind.

Kann ich auch eine Ausrüstung für die Veranstaltung leihen?

Ja gerne!

Preis pro Woche:
Schirm + Gurtzeug + Rettung: € 250
Gurtzeug und Rettung: € 90
Schirm: € 190

Vario: € 40

Solltest du am Ende der Woche eine Ausrüstung bei uns kaufen/bestellen, entfällt die Leihgebühr.

Versicherung:
Unsere Flugausrüstungen sind luftfahrthaft­pflicht­versichert (bis zu € 1.450.000), d.h. die Versicherung deckt Sach- und Personenschäden an Dritten.

Schäden am Fluggerät und an der Ausrüstung oder Verlust sind durch die Versicherung nicht gedeckt und vom Piloten zu tragen.

Kann es sein, dass ein Kurs nicht zustande kommt?

Bei Nicht-Erreichen einer Mindest­teil­nehmer­zahl sagen wir bis 10 Tage vor Beginn den Kurs / die Reise ab. Im Falle einer Rücktritts­erklärung durch Aufwind werden wir den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis setzten und bereits geleistete Zahlungen zurückzahlen.

Überland-/Strecken­flug­berechtigung: Welche Lehrinhalte sind vorgeschrieben? 

Gleich nach dem Paragleiterschein / A-Schein kannst du mit der Ausbildung zum Streckenflieger beginnen. Für eine Eintragung in den Paragleiterschein bzw. für den deutschen B-Schein brauchst du:

  1. 20 weitere Flüge, davon müssen mindestens 10 über eine halbe Stunde sein. Trage deine Flüge daher weiterhin in dein Flugbuch bzw. in dein Ausbildungsbuch ein
  2. Flugtechnik-Übungen unter Aufsicht eines Fluglehrers: Rettungs­wurftraining, seitliche Einklapper, Leitlinien-Acht unter 25 sec., Ohrenanlegen mit Beschleuniger, Nicken, Rollen und optional: Einleitphase Steilspirale, B-Leinen Stall.
  3. Streckenflugübungen: Landung auf kleiner Fläche, Starkwind­lande­einteilung, Thermik bis zur sinnvollen Abflughöhe ausfliegen, Wechsel der Aufwindquellen, Strecken im Gleitwinkelbereich gemäß Flugplanung erfliegen und optional: Talquerung.
  4. Überlandflug mit Flugauftrag von 15 km.
  5. Theorie: 15 Unterrichtseinheiten (Wetter, Luftrecht, Navigation, Flugtechnik).

 Alle Übungen, die in Punkt 2 vorgeschrieben sind, kannst du bei unseren Sicherheitstrainings machen. Die in Punkt 3 beschriebenen Übungen bei einer unserer Flugreisen oder  im Streckenflugseminar Basic. Die Theorieausbildung kannst du bei unserem Theoriekurs absolvieren.  Willst du die Streckenflugübungen (Punkt 3 und  den Überlandflug 4) und Theorie gemeinsam machen - empfehlen wir dir unser Thermik- und Techniktraining 

Wie kann ich mich auf die Theorieprüfung für die Überlandberechtigung vorbereiten?

Die Theorieprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test. Ihr habt 1 1/2 Stunden Zeit, um 120 Fragen in den verschiedenen Fachgebieten zu beantworten. Im Unterricht gehen die Lehrer sehr ausführlich auf die besonders relevanten Inhalte ein.

Wir empfehlen, die Prüfungsfragen vorab zu üben. Das geht sehr gut von zu Hause aus mit der Online Lernplattform des DHV. Hier findest du alle Prüfungsfragen und kannst auch Prüfungen simulieren.
Den Account kannst du bei uns bestellen, er kostet € 18. Schick uns eine E-Mail mit der Bestellung, wir schicken dir den Zugang mit der Rechnung zu.

Jeder verkaufte Account ist nur für den (registrierten) Käufer und ab dem ersten Login 18 Monate lang gültig.

Doppelsitzer/Passagier-Berechtigung - Welche Lehrinhalte sind vorgeschrieben? 

Praktische Lehrinhalte:

  1. Mindestens einen Einweisungs­flug mit einem berechtigten Fluglehrer als Piloten.
  2. Mindestens zehn Flüge mit einem Passagier, der über einen Paragleiterschein verfügt, unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines berechtigten Fluglehrers.
  3. Eine Einweisung in der jeweiligen Startart im Rahmen eines speziellen Lehrgangs in einer berechtigten Zivilluftfahrerschule, wobei entsprechende im Lehrplan vorgesehene Flugübungen einschließlich einer speziellen Gefahreneinweisung durchzuführen sind.
  4. 30 gemäß Flugauftrag einer berechtigten Zivilluft­fahrer­schule durchgeführte Höhenflüge mit einem Höhenunterschied von mindestens 300m mit einem Passagier, der über einen Paragleiterschein verfügt. Mindestens 15 dieser Flüge müssen unter Aufsicht der Zivilluftfahrerschule stattfinden.

Theoretische Lehrinhalte:

  1. Hänge- bzw. Paragleiterkunde (Technik)
  2. Flugpraxis und Passagiereinweisung 
  3. Luftrecht - Haftung und Versicherung

Praktische und theoretische Prüfung 

Welche Voraussetzungen sind vorgeschrieben, damit ich mit der Doppelsitzer Ausbildung beginnen kann? 

Du musst

  • mindestens 24 Monate im Besitz eines Paragleiterscheins/A-Scheins sein
  • mindestens eine Flugerfahrung von 200 Höhenflügen über 300m haben
  • einen entsprechenden praktischen Eingangstest positiv abgelegt haben
  • eine fliegerärztliche Untersuchung vorweisen 

Wo kann ich den Eingangstest Doppelsitzer ablegen und was muss ich können?

Du kannst den Eingangstest für Doppelsitzer nur bei bestimmten Fluglehrern ablegen. 

Hast du einen österreichischen Schein, suche dir bitte aus dieser Liste einen Fluglehrer aus, der dir den Eingangstest abnimmt. https://aeroclub.at/­uploads/­download/­Fluglehrer_Eingangstest.pdf 
Bitte beachte: Bei Michael Grabmaier und Josi Lanthaler, darfst du den Eingangstest nicht machen, wenn du bei uns die Ausbildung machen möchtest. 

Hast du einen deutschen Schein: musst du aus dieser Liste wählen:  https://www.dhv.de/­piloteninfos/­ausbildung/­ausbildung-gleitschirm/­ausbildungs­abschnitte-gleitschirm/­ausbildung-zum-fluglehrer/­vom-piloten-zum-fluglehrer/

Du musst beim Eingangs­test überdurch­schnitt­liches Können bei den Flugaufgaben Start im flachen Gelände, Start im steilen Gelände, Abflug, Steilspirale, seitliches Einklappen, Pendeln um Längs- und Querachse, Lande­einteilung und Landung nachweisen. 

eine genaue Beschreibung der Anforderungen findest du auf:
https://www.dhv.de/­piloteninfos/­ausbildung/ausbildung-gleitschirm/­ausbildungs­abschnitte-gleitschirm/­ausbildung-zum-fluglehrer/­eingangstest-fluglehrer/

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